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§ 185 StGB
Empfindliche Schlappe für den Bürgermeister von Wolgast
Der Bürgermeister von Wolgast, Jürgen Kanehl, tat sich in der letzten Zeit als besonders strammer „Kämpfer gegen Rechts“ hervor. Aufgrund seiner Entgleisungen erlitt er jetzt einen deutlichen Dämpfer.
In Wolgast sollte vor gut einem Jahr ein Asylantenwohnheim errichtet werden. Hiergegen wandte sich die daraufhin gegründete Bürgerinitiative „Schöner wohnen in Wolgast“ mit Flugblättern, Plakaten, Unterschriften, Informationsständen, Unterschriftsammlungen und anderen friedlichen und erlaubten Mitteln. Das Wohnheim wurde daraufhin nicht gebaut.
Als der Vorsitzende der Bürgerinitiative dann auch noch im Juli 2003 eine Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung zum Thema „Opa war in Ordnung“ anmeldete und sie gegen das ergangene Verbot gerichtlich durchsetzte, schoß der Bürgermeister von Wolgast über das Ziel hinaus. Auf einer Gegendemonstration warf er der Bürgerinitiative um ihren namentlich genannten Vorsitzenden vor, sie stünde in der „Tradition verbrecherischer Nazis, wenn sie an das geplante Asylbewerberheim in großen Lettern schmieren „Lichtenhagen - Solingen - Mölln - Wolgast ?“, und dies sei nichts anderes als eine öffentliche Aufforderung zum Mord.
Der Vorsitzende der Bürgerinitiative erhob daraufhin Unterlassungsklage, weil er nur mit friedlichen und legalen Mitteln politisch tätig ist und in diesen Äußerungen eine Beleidigung und Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes sieht. Da der Bürgermeister nicht beweisen konnte, daß der Geschmähte das Asylantenheim beschmiert und damit zum Mord aufgerufen hatte, nahm er auf dringendes Anraten des Gerichtes einen Vergleich an, in dem er sich verpflichtete, bis Ende Juni 2004 in der Ostseezeitung die folgende Erklärung zu veröffentlichen: „Der Bürgermeister der Stadt Wolgast, Herr Kanehl, hat am 26.07.2003 auf der Gegendemonstration zur Demonstration des Klägers zum Thema Opa war in Ordnung“ auf dem Rathausplatz in Wolgast folgende Erklärung abgegeben: „Es ist kein Zufall, dass die Veranstalter dieser Demonstration hier in Wolgast eine rechte Gruppierung um …. ist, die sich Bürgerinitiative „Schöner Wohnen in Wolgast-Nord“ nennt. Insofern passt es ins Bild, dass diese angebliche Bürgerinitiative sich bisher nur dadurch zu Wort gemeldet hat, indem sie Wolgaster Bürger und Bürgerinnen zum Protest gegen ein geplantes Asylbewerberheim aufrufen. Sie stehen aber in der Tradition verbrecherischer Nazis, wenn sie an das geplante Asylbewerberheim in grossen Lettern schmieren „Lichtenhagen, Solingen, Mölln, Wolgast ?“ Dies ist im Grunde nichts anderes als eine offene Aufforderung zum Mord.“
Es wird klargestellt, dass mit dieser Erklärung nicht der Vorwurf erhoben worden ist, dass Herr …. persönlich in grossen Lettern „Lichtenhagen, Solingen, Mölln, Wolgast ?“ an das geplante Asylbewerberheim geschmiert und offen zum Mord aufgefordert hat.“ (Landgericht Stralsund, Vergleich vom 04.06.2004, Az. 7 O 79/04).
Am 30.06.2004 druckte die Ostseezeitung diese Erklärung sinngemäß ab.
Es ist noch anzumerken, daß der Bürgermeister von Wolgast laut schimpfend den Gerichtssaal mit den Worten verließ, es sei schlimm, daß er sich so gegen Rechts eingesetzt habe und jetzt ganz alleine dastehe, und es sei doch unmöglich, daß die Klage einer solchen Person vom Gericht überhaupt zugelassen worden sei.
Das Deutsche Rechtsbüro bitte daher um folgendes:
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