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§ 86a StGB - 07/2006
Die Parole, man solle „alles für“ Deutschland geben, ist strafbar
Erst jetzt erfuhren wir, daß ein weiterer Satz zu den strafbaren verfassungswidrigen Kennzeichen (§ 86a StGB) gehört.
Anläßlich einer Versammlung unter freiem Himmel in Dortmund am 14.03.2005 hielt ein politisch unkorrekter Deutscher eine Rede, die er mit dem Satz beendete, man solle „alles für“ Deutschland geben. Mit der Begründung, daß diese Losung diejenige der SA, der Sturm-Abteilung im Dritten Reich, gewesen sei, wurde der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung vom Amtsgericht Hamm durch Urteil vom 28.06.2005, Az. 139 Js 435/05 verurteilt, und dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Hamm durch Urteil vom 01.02.2006, Az 1 Ss 432/05 und durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.05.2006, Az. 1 BvR 693/06, bestätigt.
Um nicht unsachlich zu werden, möchten wir uns einen Kommentar zu diesen Urteilen ersparen und aus aktuellem Anlaß lediglich in unjuristischer Weise anmerken, daß es die Stadt Dortmund war, in der die deutsche Fußballmannschaft das Halbfinale der Fußballweltmeisterschaft im eigenen Lande verlor und damit den Einzug ins Endspiel und den Titel verspielte. Ob da jemand das Verbot dieses Satzes zu sehr verinnerlicht hatte ?
Um zum Juristischen zurückzukehren, bittet das Deutsche Rechtsbüro um folgendes: