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§§ 22, 23 KUrhG - 07/2007
Erfolgreiche Klage wegen Verletzung des Rechtes am eigenen Bild
Immer wieder werden in Zeitschriften oder auf Flugblättern oder im Internet Portraitfotos von politisch unkorrekten Deutschen veröffentlicht, um diese an den Pranger zu stellen und zu diskriminieren. Dies wird damit begründet, daß die „Nazis“ ein zeitgeschichtliches Ereignis und die Abgebildeten relative Personen der Zeitgeschichte seien.
Einige Betroffene sahen dies anders und erhoben Unterlassungsklagen gegen weitere Veröffentlichungen der Fotos. Mehrere Gerichte gaben dann auch solchen Klagen statt und verurteilten die Medieninhaber, es zu unterlassen, das Bildnis des Betroffenen weiterhin zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Die Portraitfotos hatten keinen Bezug zu Demonstrationen oder anderen zeitgeschichtlichen Ereignissen und die Personen sind nur wegen ihrer politischen Gesinnung keine Personen der Zeitgeschichte. So entschieden
Die Medieninhaber mußten über 1.800,- € an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.
Da in den letzten Jahren hunderte von derartigen gegen das KurhG verstoßende Fotos gemacht und dann in den Medien veröffentlicht wurden, bittet das Deutsche Rechtsbüro um folgendes:
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400 215, 44736 Bochum