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Urteile des Archives des Rechtsbüros jetzt digitalisiert - 01/2009
Nach den vielen schlechten Nachrichten des letzten Jahres können wir das Jahr mit einer guten Neuigkeit beginnen:
Seit unserer über 15-jährigen Tätigkeit haben wir die wichtigsten Urteile aus den Bereichen des politischen Strafrechtes, des Wahlkampfrechtes, des Versammlungsrechtes, des Presserechtes und aus anderen Rechtsgebieten für politisch tätige Personen zusammengetragen. Wir haben alle Urteile vorliegen, die in „Mäxchen Treuherz“ genannt sind, - und darüber hinaus noch weitere. Uns liegen zur Zeit mehr als 2.700 Urteile vor.
Bevor Sie ein Gerichtsverfahren einleiten wollen, oder wenn gegen Sie ein Prozeß eröffnet wird, können Sie sich bei uns erkundigen, ob zu dieser Rechtsfrage bereits Urteile vorliegen. Wenn Sie einzelne Urteile haben möchten, senden Sie uns bitte 1,45 € Porto. Wir schicken Ihnen dann Kopien der Urteile, und Sie können sie vor Gericht vorlegen. Oft hat die Vorlage von erfreulichen Urteilen einen weiteren Freispruch oder ein weiteres gutes Urteil nach sich gezogen.
Aber auch unerfreuliche Urteile sind wichtig für uns, weil wir dadurch andere davor bewahren können, einen erfolglosen und unnötig teueren Prozeß zu führen.
Die wichtigsten, u.a. auch in „Mäxchen Treuherz“ genannten Entscheidungen haben wir jetzt digitalisiert.
Um welche es sich handelt, entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.deutsches-rechtsbuero.de – und dort von der Seite „Urteilsarchiv“. Jedes Urteil ist mit einer kurzen Inhaltsangabe, dem Aktenzeichen des Gerichts, der Fundstelle in der juristischen Literatur und unserer Archivnummer aufgeführt, z.B. „Keltenkreuz - BGH, Beschluß vom 01.10.2008, Az. 3 StR 164/08 – 52D08“.
Wir senden Ihnen einzelne Urteile kostenlos als E-Mail zu. Bitte geben Sie hierzu die Archivnummer, also z.B. „52D08“, – und sicherheitshalber das Thema des Urteils, also z.B. „Keltenkreuz“, - an.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400 215, 44736 Bochum