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Monatsnachrichten

§ 19 HWegeG - Verhaltensmaßregeln für die Beantragung und Durchführung einer Sondernutzungserlaubnis für Stellschilder - 08/2009

Der Wahlkampf ist da. Deshalb erinnern wir daran, daß hierfür die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Dabei sollten Sie folgendes beachten:

  1. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Behörde für die Erlaubnis zuständig ist. Meist handelt es sich um das Straßenverkehrsamt.
  2. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde, wie lange es dauert, bis die Erlaubnis erteilt bzw. die Einrichtung vergeben wird.
  3. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, damit nicht andere Antragsteller Ihnen zuvorkommen.
  4. Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein. Falls die Behörde Formblätter vorsieht, verwenden Sie diese.
  5. Geben Sie bei Ihrem Antrag als Veranstalter nicht nur ihren eigenen Namen, sondern auch den Ihres Vereins oder Ihrer Partei an, damit Sie bei der Veranstaltung nicht ständig anwesend sein müssen.
  6. Geben Sie bei Ihrem Antrag Ersatzdaten an, falls an dem von Ihnen gewünschten Tag bereits alles vergeben ist.
  7. Hinsichtlich der Dauer der Zeit, in der die Stellschilder zu sehen sein sollen, beantragen Sie einen längeren Zeitraum, als Sie wirklich benötigen, damit Sie in Ruhe auf- und abbauen können.
  8. Geben Sie bei Ihrem Antrag Ersatzorte an für den Fall, daß der von Ihnen gewünschte Ort bereits vergeben ist.
  9. Geben Sie Ihren Antrag persönlich bei dem zuständigen Beamten ab.
  10. Behalten Sie sich eine Kopie Ihres Antrages.
  11. Lassen Sie sich auf Ihrer Kopie einen Eingangsstempel mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Unterschrift des zuständigen Beamten geben, damit Sie nachweisen können, daß Sie Ihren Antrag bei der richtigen Stelle und rechtzeitig eingereicht haben.
  12. Wenn Sie Ihren Antrag als Brief verschicken wollen, versenden Sie ihn als Einschreiben-Eilbote-Rückschein, damit der Antrag sofort erfolgt und Sie den rechtzeitigen Zugang nachweisen können.
  13. Wenn Sie Ihren Antrag als Fernkopie (Fax) verschicken, achten Sie darauf, daß Sie eine Bestätigung des Einganges zurückgefaxt bekommen. Wenn Sie eine solche nicht erhalten, müssen Sie den Antrag entweder persönlich abgeben oder als Brief senden, wie oben beschrieben worden ist.
  14. Lassen Sie sich durch die Behörde weder einschüchtern noch übertölpeln.
  15. Wenn Ihr Antrag durch die Behörde abgelehnt wurde, stellen Sie keine Stellschilder auf, weil Sie sonst eine Ordnungswidrigkeit begehen und ein Bußgeld gemäß §§ 72, 19 HWegeG bezahlen müssen.
  16. Gegen die rechtswidrige rechtswidrige Verweigerung der Sondernutzungserlaubnis legen Sie bitte Rechtsmittel ein.

Wenn Sie eine Sondernutzung durchführen, also Stellschilder aufstellen, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, lesen Sie diese sorgfältig durch.
  2. Wenn Ihnen in der Erlaubnis bestimmte Anordnungen oder Auflagen oder Beschränkungen willkürlich oder fehlerhaft erscheinen, legen Sie dagegen Rechtsmittel ein.
  3. Halten Sie sich peinlich genau an die Erlaubnis und ihre Bestimmungen über Ort, Zeit, Dauer, Thema und andere Einzelheiten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen Nichtbeachtung der Auflagen und damit wegen unerlaubter Sondernutzung ein Bußgeld bezahlen zu müssen.
  4. Führen Sie die Erlaubnis während des Aufstellens der Stellschilder griffbereit bei sich, damit Sie sie ggf. Polizeibeamten vorzeigen können.
  5. Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit sich, um sich ggf. ausweisen zu können.
  6. Leisten Sie den Anweisungen der Polizeibeamten Folge.
  7. Bauen Sie die Stellschilder standsicher auf, damit sie auch bei Wind und Wetter feststehen und keine Schäden anrichten. Sie laufen sonst Gefahr, Schadensersatz an die Geschädigten zahlen zu müssen.
  8. Zahlen Sie die geforderte Gebühr.

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
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