§§ 111,126, 130, 131, 140, 185, 240 StGB - 05/2010
Erlaubte Aufrufe gegen „Rechts“
In den letzten Jahren haben zahlreiche politisch unkorrekte Deutsche Strafanzeigen erstattet, weil gegen sie die häßlichsten Äußerungen, verbunden mit gewalttätigen Inhalten geäußert wurden. Ausnahmslos wurden diese Strafverfahren eingestellt mit den Begründungen, daß
- § 111 StGB (Aufforderung zu Straftaten) nicht vorliege, weil zu keiner bestimmten Straftat aufgerufen werde oder der Aufruf nicht ernstlich gemeint sei
- § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) nicht vorliege, weil es sich nur um polemische Äußerungen handele,
- § 130 StGB (Volksverhetzung) nicht vorliege, weil „die Nazis“ oder „die Faschisten“ und die „Rassisten“ kein „Teil der Bevölkerung“ und damit keine Opfer dieser Strafvorschrift seien,
- § 131 StGB (Gewaltdarstellung) nicht vorliege, weil keine Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttätigkeiten gegeben sei,
- § 140 StGB (Billigung von Straftaten) nicht vorliege, weil keine bestimmte Straftat gebilligt werde,
- § 185 StGB (Beleidigung) nicht vorliege, weil die „Nazis“ usw. keine beleidigungsfähige Gruppe seien,
- § 240 Nötigung) nicht vorliege, weil keine Gewalt oder Drohung ausgesprochen werde.
Die folgenden Äußerungen sind daher erlaubt:
- der Aufruf in einer Zeitschrift an alle AntifaschistInnen, nach Passau zu kommen und „die Durchführung des NPD….Parteitages zu verhindern….mit allen Mitteln“ (StA Passau, Verfügung vom 16.01.1998, Az. 302 Js 483/98),
- eine Broschüre, in der es u.a. heißt: „Bei Treffen von Nazis nehmen wir Gewalt bewußt in Kauf….wir sind jedoch keine GewaltfestischistInnen“, und ausländerfeindliche, rechtsextremistische Organisationen sollten „zerschlagen“ werden (StA Berlin, Verfügung vom 10.02.2000, Az. 8a1 Js 2821/99),
- ein Flugschrift, in der zum „Kampf mit allen Mitteln gegen Faschisten und Rassisten“ aufgerufen wird (StA Duisburg, Verfügung vom 21.11.2001, Az. 112 Js 184/01),
- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Ich sage K, ich sage Z, ich sage „Nazis rein, Nazis wie die Poster hängen, diese ganz miesen Drecksratten“ (StA Hamburg, Verfügung vom 12.10.2001, Az. 7101 Js 975/01),
- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit dem Text „Bomber Harris Superstar, Dir dankt die Rote Antifa“ (StA Berlin, Verfügung vom 12.11.2003, Az. 14 Js 4470/03),
- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit dem Bildnis von „Bomber Harris“ und der Aufschrift „No tears for Krauts….Deutsche Täter sind keine Opfer“ (StA Münster, Verfügung vom 02.03.2004, Az. 46 Js 1/04),
- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Ich hau dir dein Kinn weg, Skinhead….und euren Müttern schicken sie als Souvenir eure Weichteile“ (StA Berlin, Verfügung vom 03.05.2004, Az. 81 Js 575/04),
- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit der Aufschrift „Bomber Harris, do it again“ (StA München I, Verfügung vom 03.05.2004, Az. 115 Js 10379/04),
- der Sprechchor auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung „Nazis raus….Ein Baum, ein Strick, ein Nazigenick“ (StA Coburg, Verfügung vom 17.04.2007, Az. 305 Js 3197/07 jug),
- die Forderung auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung, Bergedorf zu einer „nazifreien Zone“ zu machen (StA Hamburg, Verfügung vom 01.06.2007, Az. 7101 Js 318/07),
- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit dem Text: „Nazis an die Wand klatschen“ (GenStA Bamberg, Verfügung vom 18.12.2008, Az. 2 Zs 1135/2008),
- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Doch der Krieg fängt gerade erst an, wir können nicht ausruhen, überall gibt’s Nazipack, es gibt genug zu tun…das Germania-Haus brennt, die NPD-Zentrale brennt, die freie Kameradschaft brennt, der Club 88 brennt“ (StA Hamburg, Verfügung vom 03.07.2008, Az. 7101 Js 180/08),
- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Schmeißt die Nazis aus allen Parlamenten….schlagt sie tot, haut ihnen die Rübe ab ! Packt die Faschisten fein zerhackt in Kisten“ (StA Stuttgart, Verfügung vom 24.09.2009, Az. 1 Js 7654/09 und StA Osnabrück, Verfügung vom 03.05.2010, Az. NZS 920 Js 56726/09),
- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Komm, wir knacken einen Shop, komm, wir brechen ein, stellen alles auf den Kopp, hauen den Bullen die Fresse ein“ (StA Berlin, Verfügung vom 24.11.2009, Az. 81 Js 4528/09).
Das Deutsche Rechtsbüro verkneift sich einen Kommentar, bittet aber um folgendes:
- Unterlassen Sie es sicherheitshalber, sich über ihre politischen Gegner in der obigen Art und Weise zu äußern. Es ist möglich, daß Ihre derartigen Äußerungen durchaus als Straftat bewertet werden – mit allen sich daraus ergebenden Folgen (Hausdurchsuchung, Strafe, Kosten, Presseveröffentlichungen usw).
- Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
- Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu diesem und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!
Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
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