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Seit Jahren finden zahlreiche Strafverfahren, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen wegen der Verbreitung und des Vorrätighaltens von Tonträgern mit sogenannter „Rechtsrock-Musik“ statt, die erhobenen Vorwürfe lauten über § 86a StGB (Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen), § 130 StGB (Volksverhetzung) bis zu § 27 JuSchG (Straftaten wegen jugendgefährdender Medien) u.a. statt.
Um hier endlich einmal einen Überblick zu erhalten, welche Tonträger strafbar, verboten oder erlaubt sind, hat das Deutsche Rechtsbüro mit Hilfe einiger Verleger und Musiker eine Liste aller bekannten Tonträger mit „Rechtsrock-Musik“ erstellt. Hier sind über 1.500 Tonträger aufgeführt und es ist vermerkt, ob es zu den einzelnen Tonträgern
gibt.
Sie können beim Deutschen Rechtsbüro anfragen, welche Erkenntnisse über einzelne Tonträger vorliegen.
Wenn Sie für ein laufendes Strafverfahren Kopien unserer Unterlagen zu einzelnen Tonträgern erhalten möchten, senden Sie uns bitte 1,44 € in Bargeld oder Briefmarken, wir senden die Beschlüsse dann zu.
Zur Vervollständigung unserer Tonträgerliste und unserer diesbezüglichen Unterlagen bitten wir Sie, alle Freisprüche, Freigaben, Beschlagnahmen, Einziehungen, Verurteilungen und Entscheidungen der BPjM über Tonträger mit Rechtsrock-Musik an uns zu senden. Unser Archiv ist immer nur so gut und so aktuell, wie wir von der Rechtsentwicklung von Ihnen auf dem Laufenden gehalten werden.